Oberflächennahe Geothermie

Allgemeine Information

Bei der oberflächennahen Geothermie wird Wärme- oder Kühlenergie mit Hilfe von Erdwärmesonden, Flächenkollektoren oder in Form von direkter thermischer Grundwassernutzung aus den oberen Erd- und Gesteinsschichten gewonnen. Der Untergrund wird dabei bis zu einer Tiefe von ca. 400 Metern und Temperaturen von bis zu 25°C genutzt. Erdwärmesonden und -kollektoren sind Rohrsysteme mit zirkulierendem Wasser, über die dem Boden Wärme entzogen oder zugeführt werden kann. Gekoppelt mit einer Wärmepumpenanlage wird diese zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser oder auch zur Kühlung von Gebäuden verwendet. Die thermische Nutzung des Grundwassers mittels Brunnenanlagen ist unter der Voraussetzung, dass ein oberflächennaher, ergiebiger Grundwasserkörper vorhanden ist (abseits von Grundwasserschutzgebieten), ebenfalls möglich. Erdwärme kann so dazu beitragen, fossile Energieträger bei der Wärme- und Kälteversorgung zu ersetzen. (Zillner, et al., 2022)

 

Einreichung eines Bewilligungsprojektes

Vor Baubeginn können Interessenten eine vorläufige Auskunft über die grundsätzliche Eignung des Grundstückes in der Abt. 5- Referat Geologie und Geotechnik, Bodenprüfstelle
DI Friedrich Steirer MSc, friedrich.steirer@bgld.gv.at, 02682/600 DW 6676
erhalten.

Diese Auskunft ist unverbindlich, da die tatsächliche Bewilligungsfähigkeit erst im Laufe des Verfahrens festgestellt werden kann. 

Hinweis: Ein Bewilligungsverfahren kann auch zu dem Ergebnis führen, dass Bohrungen nur eingeschränkt bzw. nicht ausgeführt werden dürfen, da die nachhaltige Sicherung der derzeitigen und zukünftigen Trinkwasserversorgung jedenfalls uneingeschränkten Vorrang vor der thermischen Nutzung hat.

 

Auskunft über bzw. Einsicht in bestehende Wasserrechte im Umkreis des Projektstandortes sind beim Wasserbuchführer 
Ing. Martin Rieder, martin.rieder@bgld.gv.at, 02682/600 DW 6513 
einholbar.

 

Die Einreichunterlagen, erstellt durch einen Fachkundigen, sind zur Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung an der zuständigen Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zur weiteren Veranlassung einzureichen. 

https://firmen.wko.at/geotechnik/ 

https://firmen.wko.at/geologie/ 

https://firmen.wko.at/hydrogeologie/

 

Die Sondenerrichtung erfolgt durch ein konzessioniertes Brunnenbauunternehmen mit fachkundigem Personal. Kontakte zu Brunnenmeister (auf Brunnenmeisterberechtigung achten) finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich:

https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/bauhilfsgewerbe/brunnenmeister/start

 

Die Herstellung der Anlage ist erst mit einer wasserrechtlichen Bewilligung zu beginnen.

 

 

 

Zillner, T., Bauer, H., Lutter, E., Warmuth, H., Haslinger, E., & Götzl, G. (2022). FTI-Roadmap Geothermie: Vision und FTI-politische Fragestellungen. Wien: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Klima- und Energiefonds.