Oberflächennahe Geothermie

Allgemeine Information

Bei der oberflächennahen Geothermie wird Wärme- oder Kühlenergie mit Hilfe von Erdwärmesonden, Flächenkollektoren oder in Form von direkter thermischer Grundwassernutzung aus den oberen Erd- und Gesteinsschichten gewonnen. Der Untergrund wird dabei bis zu einer Tiefe von ca. 400 Metern und Temperaturen von bis zu 25°C genutzt. Erdwärmesonden und -kollektoren sind Rohrsysteme mit zirkulierendem Wasser, über die dem Boden Wärme entzogen oder zugeführt werden kann. Gekoppelt mit einer Wärmepumpenanlage wird diese zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser oder auch zur Kühlung von Gebäuden verwendet. Die thermische Nutzung des Grundwassers mittels Brunnenanlagen ist unter der Voraussetzung, dass ein oberflächennaher, ergiebiger Grundwasserkörper vorhanden ist (abseits von Grundwasserschutzgebieten), ebenfalls möglich. Erdwärme kann so dazu beitragen, fossile Energieträger bei der Wärme- und Kälteversorgung zu ersetzen. (Zillner, et al., 2022)

 

Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung

Wer eine wasserrechtliche Bewilligung anstrebt, hat schon vor Befassung der Wasserrechtsbehörde sein Vorhaben unter Darlegung der Grundzüge dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan anzuzeigen. (§55 Abs. 4 WRG 1959). 

Amt der Bgld. Landesregierung
Abteilung 5 - Baudirektion
Hauptreferat Wasserwirtschaft - Wasserwirtschaftliche Planung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
02682/6500
post.a5-wasser(at)bgld.gv.at

 

Hinweis: Die tatsächliche Bewilligungsfähigkeit kann erst im Laufe des Verfahrens festgestellt werden. Ein Bewilligungsverfahren kann auch zu dem Ergebnis führen, dass Bohrungen nur eingeschränkt bzw. nicht ausgeführt werden dürfen, da die nachhaltige Sicherung der derzeitigen und zukünftigen Trinkwasserversorgung jedenfalls uneingeschränkten Vorrang vor der thermischen Nutzung hat.

 

Auskunft über bzw. Einsicht in bestehende Wasserrechte im Umkreis des Projektstandortes sind beim Wasserbuch

Digitales Wasserbuch - Wasserportal Burgenland

einholbar.

 

Die Einreichunterlagen, erstellt durch einen Fachkundigen, sind zur Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zur weiteren Veranlassung einzureichen. 

Fachkundige: Baumeisterin / Baumeister, Brunnenmeisterin / Brunnenmeister, Ingenieurbüros oder Ingenieurkonsulenten / Ingenieurkonsulentinnen für Angewandte Geowissenschaften, Bauwesen, Erdwissenschaften, Geologie, Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft oder Technische Geologie.

Die erforderlichen Einreichunterlagen finden Sie hier:

•    Erforderliche Einreichunterlagen Erdwärmesonden
•    Erforderliche Einreichunterlagen Wasser-Wasser-Wärmepumpen
•    Erforderliche Einreichunterlagen für die Nutzung des Grundwassers
 

Die Sondenerrichtung erfolgt durch ein konzessioniertes Brunnenbauunternehmen mit fachkundigem Personal.


Die Herstellung der Anlage darf erst nach Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung erfolgen.
 

 

 

Quelle:

Zillner, T., Bauer, H., Lutter, E., Warmuth, H., Haslinger, E., & Götzl, G. (2022). FTI-Roadmap Geothermie: Vision und FTI-politische Fragestellungen. Wien: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Klima- und Energiefonds.