Endabrechnungsunterlagen

Für die Förderabwicklung (Bund und Land) im Bereich Abwasserentsorgung und Wasserversorgung sind im Burgenland die Referate Siedlungswasserwirtschaft sowie Wasserwirtschaft, Bau- und Umwelttechnik - Außenstelle Süd zuständig.

Laut den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F. sind die Endabrechnungsunterlagen spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme auf der digitalen Plattform der KPC unter „Meine Förderung“ dem Amt der Landesregierung vorzulegen. Nach Prüfung und erfolgter Kollaudierung durch das Land werden diese an die KPC weitergeleitet.

Zur Qualitätssicherung der Endabrechnungsunterlagen und zur raschen Abwicklung des Prüfungsprozesses wurde von der Förderstelle ein Muster-Kollaudierungsbericht als Vorlage ausgearbeitet.

Download Muster des Kollaudierungsberichtes

Download Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.