Was ist das digitale Wasserbuch? Wie finde ich Informationen zu einzelnen Wasserrechten? Kann ich in das Wasserbuch Einsicht nehmen?
Hier erfahren Sie nähere Details zu diesen Fragen.
Oder klicken Sie auf die Grafik um direkt ins digitale Wasserbuch zu gelangen!
Was ist das „digitale Wasserbuch“?
Das Wasserbuch ist – ähnlich wie das Grundbuch – ein öffentliches Buch, das der Allgemeinheit zugänglich zu machen ist und in das jede Person Einsicht nehmen kann. Es ist gemäß dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) vom jeweiligen Landeshauptmann des Bundeslandes getrennt für jeden Verwaltungsbezirk zu führen. Im Burgenland sind dies die 7 Bezirke inklusive der beiden Freistädte.
Das Wasserbuch besteht im Wesentlichen aus
der Evidenz der erfassten Wasserrechte und Deponien
Die Evidenz umfasst folgende Mindestangaben über das Wasserrecht:
Betroffene Gewässer, bei Indirekteinleitungen (§ 32b WRG 1959) auch die betroffene Kanalisation;
Örtliche Bezeichnung der Wasserentnahme, der Wasserbenutzung oder der Einwirkung (Lagerung);
Name und Anschrift der*des Berechtigten;
Liegenschaft oder Betriebsanlage, mit der das Recht verbunden ist (§ 22 WRG 1959)
Wasserentnahmen: Höchstwasserentnahme, bei Wasserkraftnutzungen wasserrechtlich bewilligte nutzbare Wassermenge und die Staumaße;
Bei Abwassereinleitungen: Art und Gesamtmenge der Abwässer;
Bei Deponien: Art und Menge der Ablagerungen oder sonst geeignete allgemeine Angaben über das erteilte Recht;
Dauer der Bewilligung
der Urkundensammlung sowie den erforderlichen Kartenwerken und Hilfsmitteln zu den in der Evidenz ersichtlich gemachten Wasserrechten (Bescheide, Planunterlagen und sonstige Unterlagen von Wasserbucheitragungen).
Aus dem Wasserbuch ist daher ersichtlich, welche Wasserrechte oder Einschränkungen (Verordnungen) in einem Verwaltungsbezirk oder in einer Gemeinde bestehen. Dies ist insbesondere bei wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren von Relevanz (mögliche Beeinträchtigung bestehender Wasserrechte etc.).
Der Zweck der Datenverarbeitung im Wasserbuch ist die Evidenthaltung der bestehenden und neu verliehenen Wasserrechte. Das heißt, dass der auf den Wasserrechtsbescheiden beruhende Rechtszustand im Wasserbuch aktuell gehalten wird. Folgende Inhalte bzw. Wasserbenutzungsrechte sind im Wasserbuch enthalten:
Evidenz der nach den §§ 9, 10, 32 sowie 32b WRG 1959 verliehenen Wasserrechte sowie die im Zuge der Bewilligung von Deponien nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) verliehenen Rechte;
Übersicht über Wassergenossenschaften und Wasserverbände, ihre Satzungen und die zur Vertretung berufenen Organe sowie ihre Mitglieder;
Übersicht über geltenden Beschränkungen des Gemeingebrauches (§ 8 Abs. 4 WRG 1959)
Reinhalteverordnungen (§ 33 Abs. 2 WRG)
Verordnungen nach §§ 33d und f WRG 1959
Wasserschutz- und Schongebiete (§§ 34, 35 und 37 WRG 1959)
Grenzen der Hochwasserabflussgebiete (§ 38 Abs. 3 WRG 1959)
Wirtschaftsbeschränkungen (§ 48 Abs. 2 WRG 1959)
Wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne und Rahmenverfügungen (§§ 53 und 54 WRG 1959)
Sanierungspläne (§ 92 WRG 1959)
Anmerkung zu den Hochwasserabflussgebieten:
Die Grenzen der Hochwasserabflussgebiete finden Sie im Digitalen Wasserbuch unter dem Themenbaum „Naturgefahren“ → „Gefahrenzonen Wasserrecht“ → „Gefahrenzonen Wasserrecht (BWV)“ → „Überflutungsflächen“.
Wie kann ich die Wasserrechte im digitalen Wasserbuch aufrufen? Wie kann ich einen Wasserbuchauszug generieren? Hier finden Sie eine Kurzanleitung.
Die Evidenz des Wasserbuchs des Landes Burgenland ist online über das digitale Wasserbuch verfügbar. Im digitalen Wasserbuch können Sie selbst einen Wasserbuchauszug erstellen.
Falls Sie nähere Informationen zu beispielsweise einzelnen Projekten benötigen, besteht auch die Möglichkeit, im Wasserbuch Einsicht zu nehmen.
Kurzanleitung digitales Wasserbuch
Im Themenbaum auf der linken Seite können die gewünschten Layer ein-/ausgeblendet werden. Grau eingefärbte Layernamen zeigen an, dass diese im derzeit gewählten Maßstab ausgeblendet sind. Um diese Layer aktivieren zu können, muss der Maßstab entweder vergrößert oder verkleinert werden.
Je nach Zoomfaktor werden in der Karte unterschiedliche Anlagen bzw. Karteninformationen dargestellt [1]. Weiters kann der Maßstab links im Feld unterhalb der „Grundkarten“ ausgewählt werden. [2]
Die Wasserbuchabfrage erfolgt über den Reiter „Abfragen“ [1] -> „Identifizieren“ [2] -> „Thema – Sichtbare Themen“ [3]
WICHTG: Es muss vor der Auswahl ein Selektionsthema im Fenster rechts oben ausgewählt werden (z.B. „Sichtbare Themen“ lässt alle dargestellten Themen selektieren; die weiteren Unterkategorien können je nach Bedarf gewählt werden).
Je nachdem, welches Thema gewählt wurde, erscheint nun durch Linksklick auf das Objekt das „Themenergebnis“ [4]
Per Doppelklick auf ein Objekt in der Ergebnisliste im unteren Bereich des Kartenfensters mit den wichtigsten Informationen erfolgt ein automatischer Zoom auf die ausgewählte(n) Anlage(n). [1]
Mit Klick auf den Link „Wasserbuch“ wird automatisch ein Wasserbuchauszug der gesamten Anlage erstellt. [2] Mit einem Klick auf das PDF-Symbol kann der Auszug als PDF-Datei ausgegeben und auch gespeichert werden. [3]
Diese Kurzanleitung steht auch als PDF zum Download zur Verfügung.
Grundsätzlich kann jedermann in die Urkundensammlung Einsicht nehmen sowie Abschriften der Eintragungen und Urkunden nach Maßgabe bestehender gesetzlicher Beschränkungen anfertigen.
Die Einsichtnahme in Projekte (Archiv des Wasserbuchs) ist in Ausnahmefällen ebenfalls gestattet.
Die Möglichkeit des digitalen Herunterladens von Bescheiden kann aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Bedarfsfall können Sie vor Ort Einsicht in die Urkundensammlung des Wasserbuchs nehmen (die Entnahme von Teilen des Wasserbuchs ist unzulässig!)
Falls Sie vor Ort Einsicht in das Wasserbuch nehmen wollen, wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem Referat Wasserwirtschaftliche Planung, Wasserbuch ersucht.
Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten unter Kontakt Wasserbuch.
Aus den bereitgestellten Informationen kann keine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen übernommen werden. Eine falsche Eintragung im Wasserbuch kann daher auch nicht zum Erwerb eines Wasserrechts führen (keine rechtsgestaltende Wirkung der Wasserbucheintragung).
Die Benutzung der Inhalte dieses Webdienstes erfolgt ausschließlich auf Risiko der BenutzerIn. Für Nachteile die BenutzerInnen durch die Verwendung der Informationen entstehen, übernimmt das Land Burgenland keinerlei Haftung. Bei jeder Verwendung der über das Internet frei verfügbaren Produkte ist folgende vollständige Bezeichnung anzugeben und dadurch auf die Rechte des Landes Burgenland hinzuweisen: "(c) Land Burgenland".
Ing. Martin Rieder
Postadresse: Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 5 – Baudirektion, Hauptreferat Wasserwirtschaft
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a5-wasserbuch(at)bgld.gv.at
Tel.: +43 57 600 6513