Bedeutung der Tiefengrundwasserpegel:

Die Wasserversorgung des Südburgenlandes erfolgt einerseits durch oberflächennahe Wasserspender wie Quellen oder Schachtbrunnen, welche typische Tiefen von rund 10 Meter aufweisen. Diese Wasserspender nutzen Grund- oder Bergwasser, welches nur wenige Monate zuvor als Niederschlag die Grundwasserkörper aufgefrischt hat. Diese Art von seichten Wassernutzungen hat den Vorteil, dass diese wirtschaftlich günstig zu errichten sind und die Wässer ohne zusätzliche Maßnahmen als Trinkwasser herangezogen werden können. Als Nachteil kommt jedoch zum Tragen, dass im Falle von trockenen Zeiten die Schüttung zurückgeht und eine quantitative Wasserversorgung für Haushalte, Tourismus, Gewerbe und Industrie nicht mehr garantiert werden kann.

Aus diesem Grund, wurden seit den 1980er Jahren tiefer liegende Grundwasserhorizonte durch Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung erschlossen. Die Wässer dieser Horizonte verweilen hunderte bis tausende Jahre im Untergrund. Das heißt, der grundwasserbildende Regen kann unter Umständen zu Zeiten von Julius Cäsar im damaligen Burgenland gefallen sein. Und diese Wässer werden zur Sicherstellung einer funktionierenden und ausfallssicheren öffentlichen Wasserversorgung vor allem durch die Wasserverbände herangezogen. Und auch für Tiefengrundwässer gilt, wo Licht ist, da gibt es auch Schatten. Der Preis für die verlässliche Verfügbarkeit wird durch hohe Errichtungskosten und der Notwendigkeit der Aufbereitung abgegolten. Und es erhebt sich die Frage, ob Wässer, welche zu historischen Zeiten gebildet wurden, durch heutige Nutzungen ohne Rücksicht auf Verluste aus dem Boden herausgepumpt werden oder ob auch eine ausreichende Neubildung stattfindet.

Beantwortet wird diese Frage durch sogenannte Tiefengrundwasserpegel, welche an das Druckniveau sprich den Wasserspiegel der Tiefengrundwasserkörper angeschlossen sind. Das Grundprinzip ist einfach: Sinkende Wasserspiegel würden eine Übernutzung anzeigen und das Grundprinzip einer nachhaltigen Nutzung verletzen. Dabei ist zu beachten, dass es sich um langfristige Trends über Jahrzehnte handelt. Betrachtungen von Schwankungen in Zeiträumen von Monaten oder der direkte Vergleich zwischen aufeinanderfolgenden Jahren eignen sich nicht zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsfrage von Tiefengrundwassernutzungen.

Politik und Verwaltung des Burgenlandes sind sich der Verantwortung des sorgsamen Umganges mit Grundwasserressourcen bewusst. Es wurden in den letzten Jahren 9 Tiefenpegel errichtet. Ergänzt wird dieses Messstellennetz durch weitere 14 Pegel in der Südoststeiermark, da der betroffene Grundwasserkörper sich über beide Bundesländer erstreckt. Die Finanzierung des Messstellennetzes erfolgte durch die Bundesländer Burgenland und Steiermark und durch den Bund.

Wichtigstes Ziel dabei ist, dass auch zukünftige Generationen Zugang zu qualitativ einwandfreiem und quantitativ ausreichenden Grundwasser als Basis einer gesicherten Wasserversorgung haben.

 

Autor: Dr. Kurt Friedl

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 5 – Baudirektion
HR Bau- und Umwelttechnik
Wasser, Bau und Umwelttechnik – AST. Süd

Stationsname Zeit [MEZ] Wasserstand [müA]
Axbach TBl.519000 06.05.2025 16:00 333,65
Breitenfeld TBl.585600 21.05.2025 08:00 276,92
Dienersdorf TBl.598100 08.02.2025 03:00 347,65
Dobersdorf TBl.27 22.05.2025 06:00 244,65
Dt. Kaltenbrunn TBl.28 22.05.2025 06:00 256,81
Eggendorf TBl.59680 22.05.2025 01:00 326,11
Geiseldorf TBl.597202 22.05.2025 01:00 305,51
Haslach TBl.433200 21.05.2025 11:00 299,81
Heiligenkreuz TBl.21 22.05.2025 06:00 253,46
Hohenbrugg TBl.529900 21.05.2025 08:00 276,92
Lindegg TBl.58110 21.05.2025 22:00 277,44
Luising TBl.20 22.05.2025 06:00 194,97
Mureck TBl.387900 22.05.2025 00:00 240,54
Neumarkt TBl.22 22.05.2025 06:00 241,07
Oberwart TBl.24 22.05.2025 06:00 326,92
Pertlstein TBl.524600 21.05.2025 09:00 268,17
Rauchwart TBL.26 22.05.2025 06:00 240,71
Risola TBl.399200 22.05.2025 00:00 272,64
Rotenturm TBl.23 22.05.2025 06:00 292,29
Schachendorf TBl.25 22.05.2025 06:00 236,77
Untergroßau TBl.575800 21.05.2025 07:00 312,37
Wagendorf TBl.592000 20.05.2025 00:00 387,84
Zöbing TBl.515800 21.05.2025 07:00 328,45