Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (NGP 2021)
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) hat als oberstes Ziel, die aquatischen Ökosysteme und die direkt davon abhängigen Landökosysteme zu schützen, deren Zustand zu verbessern und eine weitere Verschlechterung zu vermeiden. Teilziele sind der gute Zustand der Oberflächengewässer (guter ökologischer und guter chemischer Zustand) sowie der gute Zustand des Grundwassers (guter chemischer und guter mengenmäßiger Zustand).
Um diese wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen zu erreichen, ist von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit den Ländern alle 6 Jahre ein Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine flussgebietsbezogene Planung. Die wesentlichen Inhalte sind eine Bestandsanalyse sowie eine damit verbundene Zustandsbewertung der Gewässer, eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen, Umweltziele und die für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen(programme). Der Entwurf des 3. NGP wurde am 22. März 2021 veröffentlicht.
Die dazugehörigen Dokumente sind hier einsehbar:
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht nunmehr die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Ihre Stellungnahme richten Sie im Zeitraum von 22. März 2021 bis einschließlich 23. September 2021 bitte in schriftlicher Form an das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Sektion I – Wasserwirtschaft
Marxergasse 2, 1030 Wien
oder per E-Mail an: wasserrahmenrichtlinie(at)bmlrt.gv.at