KOSTENPFLICHT FÜR DATENAUSKÜNFTE
Bereits ausgewertete hydrographische Daten, deren Übermittlung keinen weiteren Aufwand mit sich bringt, werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Sind Auswertungen, Erhebungen vor Ort, etc. zur Datenbekanntgabe erforderlich, so werden diese Leistungen nach den Sätzen des Landes Burgenland bezüglich Leistungen an Dritte verrechnet.
